Ja, denn bei einer vom Gesetzgeber gewollten Honoarberatung, bekommt man auch eine Rechnung für eine durchgeführte Beratung. Drauf warten sicherlich die Mandantenfänger unter den Rechtsanwälten schon, denn wie bei der Kostenausgleichsvereinbarung wird es, allein aus wirtschaftlichem Interesse der Anwälte schon, sicherlich...