AFA AG: Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte und bestätigt Kostenausgleichsvereinbarung KAV
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt und stärkt damit die Verbraucherrechte. Die Richter in Karlsruhe stellten in ihrem Urteil klar, dass § 169 Abs. 5 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Dieser Paragraph regelt die Rückkaufswerte im Falle einer Kündigung. Ausdrücklich heben die Richter des BGH in ihrer Urteilsverkündung hervor, dass Kostenausgleichsvereinbarungen weder einen Verstoß gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG noch eine Umgehung desselben darstellen. Darüber hinaus betont der BGH in besonderem Maße die Transparenz der Kostenausgleichsvereinbarung.
„Wir begrüßen das Urteil zur Kostenausgleichsvereinbarung des BGH ausdrücklich. Denn damit bekommen unsere Kunden endlich Rechtssicherheit für Kostentransparenz, Planbarkeit und Verständlichkeit der für die Gesellschaft PrismaLife vermittelten Nettopolicen mit Kostenausgleichsvereinbarungen“, erklärt Martin Ruske, Vorstand der AFA AG in Cottbus. „Der oberste Gerichtshof hat sich mit seinem Urteil klar für Transparenz ausgesprochen und stärkt letztlich die Verbraucherrechte“, so der AFA-Vorstand weiter.
Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Vermittler der AFA führten innerhalb der letzten zehnJahrerund 500.000 Einzelberatungen durch. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.
AFA AG
Martin Ruske
Lieberoser Straße 7
03046 Cottbus
Email : info@afa-ag.de
AFA AG
Tele : +49/355 381090
Ähnliche Beiträge
Stiftung Warentest/Finanztest und AFA AG raten zur Vorsicht bei der Kündigung von Alt-Verträgen
Die Stiftung Warentest/Finanztest empfiehlt genau wie die AFA AG die sorgfältige Prüfung vor Kündigung von Alt-Verträgen. Neue Verträge, die auf den ersten Blick attraktiv wirken, müssen es nicht unbedingt sein. Wer heute seine Geldanlagen überprüfen lässt, sollte sich die Rendite der angebotenen Versicherungen genau anschauen. „Wechseln Sie nicht übereilt, sondern prüfen Sie die neuen Angebote […]
AFA AG: Finanztest von Stiftung Warentest empfiehlt Fondssparpläne zum Vermögensaufbau
Die AFA AG und die Stiftung Warentest/Finanztest empfehlen Fondssparpläne zur Altersvorsorge. „Fondssparpläne sind das Mittel der Wahl, um regelmäßig zu sparen und eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen“, erklärte Finanztest in der Themenvorschau. Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Finanztest beschäftigt sich ausgiebig mit dem Thema Fondssparpläne. Die Finanztest-Redaktion von Stiftung Warentest erläutert den Lesern ausführlich, wie Verbraucher […]
Finanztest und AFA AG empfehlen Fondssparpläne zur Altersvorsorge
Wer nicht rechtzeitig für das Alter vorsorgt, dem droht später die Altersarmut. AFA AG und Finanztest/Stiftung Warentest empfehlen den Menschen deshalb seit vielen Jahren, rechtzeitig privat vorzusorgen. In der aktuellen Ausgabe Finanztest 07/2014 beschäftigt sich die Stiftung Warentest ausführlich mit dem Thema Fondssparpläne. Ebenso wie die AFA AG empfiehlt auch die Zeitschrift Finanztest von […]